Die Erziehungsstellenleitung steht Ihnen als Berater*in zur Verfügung, und begleitet Sie u.a. zu den Hilfeplangesprächen. Sie bildet die Schnittstelle zwischen dem Jugendamt und dem Träger „proFam“ und kümmert sich, neben fachlicher Beratung, um Verträge, Verwaltung sowie Organisatorisches.
Mit den anderen Erziehungsstellen zusammen werden monatliche Teamtreffen durchgeführt.
Dort können organisatorische und pädagogische Fragen besprochen werden.
Einmal monatlich findet eine Teamsupervision mit eine*r externen Supervisor*in statt.
Die Supervision können Sie nutzen, um Themen im Zusammenleben mit dem Kind oder der Zusammenarbeit mit der Herkunftsfamilie oder anderen an der Hilfe Beteiligten zu besprechen. Auf diese Weise haben Sie die Möglichkeit, von verschiedenen Erfahrungen zu partizipieren.
Neben Fortbildungen und Lehrgängen bietet profam viele Möglichkeiten der Mitgestaltung in Form von Combos zu verschiedenen fachlichen Themen (ausgerichtet nach den Bedürfnissen der Erzieher*innen, Eltern sowie Kindern und Jugendlichen).
Berufe, die als Erziehungsstelle anerkannt sind, werden von der Senatsverwaltung festgelegt, entsprechend der §§ 45 SGB VIII und 72 SGB VIII in Verbindung mit § 74 Abs. 1 Nr. 1.
Diese sind:
Bei allen anderen Abschlüssen gelten Sie als Quereinsteiger*innen und können evtl. in einer Kita oder als Zugehende Erzieher*in arbeiten. Quereinsteiger*innen können jedoch nicht als Erziehungsstelle tätig werden.
Siehe › hier – unter Betriebserlaubnisverfahren: Informationen zu Fachpersonal
Wir sind immer auf der Suche nach engagierten und einfühlsamen Mitarbeiter*innen.
Sie haben: