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Informationen für die Jugendämter

Als gemeinnütziger Träger realisiert proFam Lebensweltorientierung durch ein in gesellschaftliche und soziale Strukturen integriertes Platzangebot. Dabei arbeitet proFam zielorientiert und kooperativ mit Jugendämtern und Eltern zusammen und definiert seinen Erfolg an der Realisierung und fachgerechten Fortschreibung der in der Hilfeplanung, der Grundlage des fachlichen Handelns, ausgehandelten Ziele.

Gesetzliche Grundlage der Unterbringungen kann sowohl der § 42 SGB VIII sein als auch der § 27 in Verbindung mit § 34 SGB VIII, sofern die Unterbringungen im Einverständnis mit den Personensorgeberechtigten erfolgen. Im Bereich der langfristigen Unterbringungen werden Minderjährige zwischen 0 und 14 Jahren mit heilpädagogischen Bedarfslagen (Entwicklungsstörungen bzw. soziale/emotionale Defizite) oder offenen Rückführungsoptionen bei längerfristig unsicheren Prognosen auf der gesetzlichen Grundlage des § 27 in Verbindung mit dem § 34 SGB VIII oder dem § 35a SGB VIII aufgenommen.

Die Zusammenarbeit mit dem fallzuständigen Jugendamt ist ausschlaggebend für die Qualität und Zielorientierung der Unterbringung. Ein wechselseitiger zuverlässiger Informationsaustausch über alle Belange der Hilfeleistung ist dafür eine unabdingbare Voraussetzung. Zur umfassenden Unterrichtung von Jugendamt und Eltern über Entwicklungsfortschritte und aktuelle Problemlagen des Kindes sind bei Hilfeplanungskonferenzen in der Regel sowohl die betreuenden Erzieher*innen, die Erziehungsleitung als auch die Ansprechperson für Eltern beteiligt.

Wo es möglich ist, arbeiten wir aktiv an der Rückführung der Kinder zu ihren Eltern, in einem „… im Hinblick auf die Entwicklung des Kindes oder Jugendlichen vertretbaren Zeitraums “ (gemäß § 37 SGB VIII), der gemeinsam mit dem Jugendamt definiert wird. Bei Rückführungen achten wir auf eine gute Gestaltung der Übergänge und nutzen dafür u.a. unser Erinnerungsbuch.